23.09.2025


Rheinland-Pfalz: neue Wege der Bestattungskultur

Die Trauerkultur in Deutschland ist einem stetigen Wandel unterworfen. Das zeigt zum Beispiel der Trend weg von der klassischen Erdbestattung hin zur Einäscherung. Die individuellen Vorstellungen, die ein Mensch vor seinem Tod definiert oder die Wünsche der Angehörigen, gehen immer mehr konträr zu traditionellen Vorstellungen. In Rheinland-Pfalz beschreitet der Gesetzgeber daher neue Wege und hat ein Bestattungsrecht formuliert, das Tradition, Friedhofskultur und würdevolles Abschiednehmen mit individuellen Wünschen in Einklang bringen soll. 

Individuelle Wünsche rücken in den Fokus 

Das novellierte Gesetz soll schon im Oktober in Kraft treten. Ich registriere seit vielen Jahren, dass Menschen vom klassischen Begräbnis Abstand nehmen”, sagt Bestattungsunternehmerin Petra Sturm. Weil sie den Bezug zu dieser Form verloren haben oder ihren Angehörigen die Kosten oder den Pflegeaufwand nicht aufbürden wollen. Viele sehen es aber auch als ihr tiefstes Recht, ihren Abschied und das Gedenken selbst und frei zu definieren.” Das ist ein wichtiges Element in den neuen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz. Entscheidend ist, dass noch zu Lebzeiten die gewünschte Bestattungsform gewählt wird. Eine mit der Totenfürsorge betraute Person setzt die Wünsche um.  

Vorsorge treffen wird wichtiger 

Finanzielle Vorsorge und das Treffen von Vorkehrungen geben vor allem Angehörigen Sicherheit. “Das neue Gesetz in unserem Nachbarbundesland ist somit ein wichtiger Impuls”, so Petra Sturm. Nicht nur weil es neue Bestattungsformen zulässt, sondern weil es ein wichtiges Thema mehr in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion rückt. Nämlich wie wir als Gemeinschaft die individuellen Wünsche der Menschen auch im Tod würdigen und begleiten können.” 

Neue Bestattungsformen werden möglich 

Die Novelle hebt den Friedhofszwang auf. Angehörige dürfen die Asche mit nach Hause nehmen oder einen Teil davon zu einem würdevollen Erinnerungsstück verarbeiten lassen. Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar sind erlaubt. Die allgemeine Sargpflicht entfällt. Tote können auch in Tüchern bestattet werden. Allerdings gilt weiter die Bestatterpflicht. Als weitere Besonderheit regelt das Gesetz Antworten auf Fragen rund um Fehlgeburten neu. Eltern können nun ihre Sternenkinder in Würde bestatten und Unterstützung im Trauerprozess bekommen.  

Evaluation geplant 

Das Gesetz gilt nur für Menschen, die ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten. Es soll nach fünfJahren evaluiert werden. Die Kirchen kritisieren die neuen Bestimmungen. Es beachte die Würde des toten Leibes zu wenig. Friedhöfe seien eine Gewähr für ein würdevolles Abschiednehmen. Zudem könnten Bestattungen so reine Privatsache werden. Der Tod gehöre aber in die Gemeinschaft. “Ich finde, die neuen Regelungen tragen gerade dazu bei, den Umgang mit dem Tod in breitere Schichten der Gesellschaft zu holen”, meint Petra Sturm. 

Ihre Pietät Sturm